Private Krankenvollversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren in größerem Umfang ihre Leistungen. Private Krankenversicherungen - oder private Zusatz-Versicherungen zur Gesetzlichen - garantieren Ihnen im Krankheitsfall eine bessere medizinische Versorgung.

Wer kann sich privat versichern?


Bis zur sog. Versicherungspflichtgrenze sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer, die zum Stichtag mehr verdienten, können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat krankenversichern. Eine Privatpolice dürfte vor allem für Singles und kinderlose, gemeinsam verdienende Paare interessant sein.

Die private Zusatzversicherung


Für Familien mit Kindern lohnt sich meist eher die gesetzliche Kasse - vor allem, wenn es nur einen Verdiener gibt. Die Familienmitglieder sind dann kostenfrei mitversichert. Diese gesetzlichen Versicherungen können Sie zum Beispiel durch eine private Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte aufwerten. Damit können Sie etwa die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer finanzieren. Sie haben auch die Möglichkeit, durch Zusatztarife den gesetzlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich zu komplettieren (Zahnersatz, Brillen).

Freie Versicherungswahl


Seit der Einführung der freien Kassenwahl kann jeder Versicherte grundsätzlich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Allerdings muss man mindestens 18 Monate Mitglied einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt oder erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht.