Bei der 3. Schicht handelt es sich um Kapitalanlageprodukte die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen.

Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.

Dieser Artikel behandelt die private Rentenversicherung. Sie ist im Grunde eine Lebensversicherung, jedoch wird nicht das Risiko des zu frühen Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das (wirtschaftliche) Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall) abgesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in diesem Artikel nicht behandelt. Ebenfalls nicht behandelt werden die deutsche Riester-Rente und die Rürup-Rente (Basisrente) als Spezialfälle der privaten Rentenversicherung.

Der vollständige Gesetzestext ist unter dem angeführten Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Rentenversicherung