Bei der 3. Schicht handelt es sich um Kapitalanlageprodukte die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen.

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).“[1]

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen alsSummenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Private Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Der vollständige Gesetzestext ist unter dem angeführten Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung