Zur ersten Schicht gehören alle Altersversorgungsprodukte die ausschließlich eine lebenslängliche Rentenzahlung vorsehen. Die Verträge dürfen nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar sein. Somit fallen in die erste Schicht alle gesetzlichen Rentenversicherungen, berufständische Versorgungswerke, sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente).

Es gibt auch eine sofort beginnende Basis Rente.

Hier ist auch eine individuelle Beratung nötig.

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