Vorsorge 2.Schicht

Zur zweiten Schicht gehören alle Altersversorgungsprodukte, die neben einer Rentenzahlung im Alter z.B. auch einen Kapitalzahlung von max. 30% des vorhandenen Wertes aus dem abgeschlossenen Vertrag vorsehen. Somit fallen in die zweite Schicht alle Riesterrenten und alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Alle Produkte aus der zweiten Schicht werden, sofern es sich nicht um Altzusagen (vor dem 31.12.2004 erteilt) handelt, nachgelagert besteuert.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers(versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene. Die Direktversicherung ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.

Der vollständige Gesetzestext ist unter dem angeführten Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Direktversicherung